Dirk Scholz

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner

Beruflicher Werdegang

  • Kaufmännische Berufsausbildung
  • Studium der Rechtswissenschaften in Berlin
  • Referendariat in Berlin
  • Angestellter der Allianz Rechtsschutzversicherung (1999-2014)
  • Rechtsanwalt seit 2014
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2017
  • Notar seit 2023
  • Teilnahme am Kurs "Mediation und alternative Streitbeilegung" (40 Stunden) der Tulane University School of Law und der Humboldt University School of Law

Schwerpunkte

  • Arbeitsrecht (Individualarbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht)
  • Notariat
  • Vertragsrecht
  • Erbrecht

Auszeichnungen

  • Das Handelsblatt Research Institut und der Tagesspiegel zählt Rechtsanwalt Dirk Scholz zu „Berlins Besten Rechtsanwälten 2024“ im Arbeitsrecht.

Mitgliedschaften

Veröffentlichungen
  • Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Arbeitsrecht Aktuell 2024, S. 102
  • Der Umgang mit der Rechtsschutzversicherung im arbeitsrechtlichen Mandat: eine fallbezogene Hilfe für eine erfolgreiche Rechtsschutzgewährung (Hans-Dieter Wohlfarth Verlag; 1. Auflage; Oktober 2019)
  • Grober Verstoß bei Nichteinhaltung einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit - Arbeitsrecht Aktuell 2023, S. 298.
  • Kündigung wegen Unterschreiten der Durchschnittsleistung um mehr als ein Drittel - Arbeitsrecht Aktuell 2022, S. 406
  • Darlegungs- und Beweislast für den Kündigungsgrund bei negativen Tatsachen - Arbeitsrecht Aktuell 2022, S. 149
  • BR-Wahl - Zuordnung eines weit entfernt liegenden Kleinbetriebs zum Hauptbetrieb - Arbeitsrecht Aktuell 2021, S. 618
  • Durchführung der Betriebsratssitzung mittels Videokonferenz - Arbeitsrecht Aktuell 2021, S. 283
  • Tariflicher Mehrurlaub - Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers - Arbeitsrecht Aktuell 2021, S. 155
  • Übernahme von Schulungskosten - hochwertige Seminarbeigaben - Arbeitsrecht Aktuell 2020, S. 581
  • Bestimmtheit des Weiterbeschäftigungsantrags - jurisPR-ArbR 26/2020 Anm. 8
  • Wirksamkeit einer vertraglichen Ausschlussklausel - Arbeitsrecht Aktuell 2020, S. 325
  • Abberufung eines Datenschutzbeauftragten - Arbeitsrecht Aktuell 2020, S. 231
  • Entschädigungszahlung wegen Videoüberwachung - Arbeitsrecht Aktuell 2019, S. 543
  • Tarifliche sachgrundlose Befristung von sieben Jahren unzulässig - jurisPR-ArbR 37/2019 Anm. 4
  • Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang - jurisPR-ArbR 28/2019 Anm. 4
  • Aufhebung einer Betriebsvereinbarung vor dem Betriebsübergang - Arbeitsrecht Aktuell 2019, S. 311
  • Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers nach der DSGVO und berechtigte Interessen Dritter an einer Geheimhaltung - jurisPR-ArbR 22/2019 Anm. 5
  • Kein Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung von Entgeltlisten - Arbeitsrecht Aktuell 2019, S. 77
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Twitter-Account - Arbeitsrecht Aktuell 2018, S. 589
  • Zulässige Verfahrensart bei streitigem Arbeitsentgelt von Betriebsratsmitgliedern - Arbeitsrecht Aktuell 2018, S. 486
  • Inhalt der Unterrichtungspflicht gemäß § 613 a Abs. 5 Nr. 3 BGB (Kleinbetrieb) - Arbeitsrecht Aktuell 2018, S. 288
  • Fälligkeit der Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - Arbeitsrecht Aktuell 2018, S. 183
  • Unwirksamkeit einer Kündigung bei Nichtbefolgung einer unbilligen Weisung - Arbeitsrecht Aktuell 2017, S. 500
  • Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Arbeitsrecht Aktuell 2017, S. 371
  • Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit ("XING-Profil") - Arbeitsrecht Aktuell 2017, S. 204
  • Ganz neutrale Suche - Deutsches Architektenblatt 03/2017

Sekretariat

Arbeitsrecht und Vertragsrecht:

Gabriele Braun
Tel. 030/ 26 49 47 - 16
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Notariat:

Birgit Methner
Tel. 030/ 26 49 47 - 17
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Michaela Meyer
Tel. 030/ 26 49 47 - 99
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