Online-Formular

Erbscheinsantrag

Antragsteller/in

Erblasser/in

Kinder des Erblassers / der Erblasserin

Es sind alle lebenden und bereits verstorbenen Kinder anzugeben. Hierzu zählen eheliche, nichteheliche, adoptierte, legitimierte Kinder sowie Kinder aus früheren Ehen.

Angaben zur Erbfolge

Angaben zum Vermögen des Erblassers / der Erblasserin (Wertangaben in Euro)

Verschiedenes

(nur möglich, wenn sich Nachlassgegenstände in einem weiteren EU-Land (außer Großbritannien, Irland und Dänemark) befinden.)

Sonstige Anmerkungen

Durch senden beauftragt der/die Antragsteller/in die Erstellung eines Erbscheinsantrages. Ihm/Ihr ist bekannt, dass die Erteilung eines Entwurfsauftrages verbindlich ist und dadurch entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (Gerichts- und Notarkostengesetz) Kosten entstehen.

Zu dem Beurkundungstermin sind mitzubringen: gültiger Personalausweis oder Reisepass.

 

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