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GmbH-Gründung

Angaben zur GmbH

Das Stammkapital muss mindestens in Höhe von 12.500,00 € nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrages auf ein zu eröffnendes Konto der Gesellschaft in Gründung (i.G.) eingezahlt werden. Die Zahlung darf nicht vorher erfolgen.

Gesellschafter 1

Der Gesellschafter handelt (auch) für eine andere Person, wenn die andere Person einen Eigentumsanspruch oder Stimmrechtsmacht für die Transaktion hat bzw. ausübt. Grundlage könnten z.B. ein Treuhandverhältnis, eine Nießbrauchgestaltung oder andere Vereinbarungen sein.
Im Sinne des Geldwäschegesetzes ist eine Politisch exponierte Person eine Person, die ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung vergleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat, vgl. hierzu auch unsere weiteren Erläuterungen: Merkblatt PeP

Beispiel der Kosten einer GmbH-Errichtung bei 25.000,00€ Stammkapital

  • Notargebühren Gründungsurkunde Mehrpersonen-GmbH:
    ca. 650,00 €
  • Notargebühren Gründungsurkunde Einpersonen-GmbH:
    ca. 600,00 €
  • Notargebühren Handelsregisteranmeldung:
    ca. 210,00 €
  • Handelsregisterkosten für Eintragung:
    150,00 €

Vorprüfung des geplanten Firmennamens

Die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer stellt Ihnen auf der jeweiligen Website (in Berlin: www.ihk-berlin.de) eine Anleitung bereit, mit der Sie eigenständig eine Vorprüfung des geplanten Firmennamens sowie des Unternehmensgegenstandes vornehmen können. Wir empfehlen Ihnen, diesen Service zu nutzen.


Der Auftraggeber beauftragt hiermit den Notar mit der Erstellung der Entwürfe für die Gründung einer GmbH im eigenen Namen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass mit der Entwurfserstellung bereits Kosten verbunden sind, insbesondere auch bei späterer Rücknahme des Beurkundungsauftrages.

Zu der Beurkundung ist entweder ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass mitzubringen.

 

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